Rechtsschutzversicherung VSLCH
An der Generalversammlung der VSLCH vom 19. November 2003 in Hergiswil wurde der Vorstand ermächtigt, für die Mitglieder bei der Winterthur-ARAG Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaft eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Alle Mitglieder sind damit ab Januar 2004 in ihrer Tätigkeit als Schulleiter/-in versichert.
Die Versicherung deckt Rechtsfälle in der beruflichen Tätigkeit als Schulleiter/-in ab.
- Schadenersatzrecht: Streitigkeiten bei Geltendmachung gesetzlicher Haftpflichtansprüche
- Strafrecht: Gerichtliche Straf- und Verwaltungsverfahren wegen Anschuldigungen der fahrlässigen Verletzung von Rechtsvorschriften
- Versicherungsrecht: Streitigkeiten mit privaten Versicherungseinrichtungen, Pensionskassen und schweizerische öffentlichrechtliche Versicherungseinrichtungen
- Arbeitsrecht: Als Arbeitsnehmer bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen
Die versicherten Leistungen umfassen juristische Beratung, Bearbeitung, Gutachten, Gerichtsgebühren, Prozessentschädigungen, vereinbarte Mediationsverfahren u.a.
Rechtsfallanmeldung
Bei einem Rechtsfall, für den Sie als Kollektiv-Mitglied die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, gilt folgender Ablauf:
- Sie schildern kurz die rechtlichen Probleme und übermitteln dies via Mail an das Sekretariat des VSLCH. Bitte genaue Adresse und Erreichbarkeit angeben, zudem das Eintrittsdatum in den kantonalen Schulleiterverband.
- Das Sekretariat klärt die Mitgliedschaft ab und leitet das Mail an die Winterthur-ARAG weiter
- Die Rechtsschutzversicherung Winterthur-ARAG nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf.